Beförderungsbedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwendungsbereich, Vertragspartner und Kontakt

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung von Fahrten und die Beförderung von Reisenden von Südtirol Bus.

Mit der Buchung einer Fahrt samt Buchungsbestätigung kommt ein Beförderungsvertrag mit der

Tirol Bus GmbH
Weintraubengasse 22
39100 Bozen

MwSt. IT02936760210
Handelsregister Bozen: BZ-218101

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Telefon: +39 0471 305604

im Folgenden mit „Südtirol Bus“ bezeichnet, zustande.

Beauftragung und Buchung – Zustandekommen des Beförderungsvertrages

Durch Beauftragung und anschließender Bestätigung durch die Firma Tirol Bus GmbH oder deren Buchungspartner kommt ein Beförderungsvertrag zustande.
Die Beauftragung erfolgt online im Internet, in unserem Buchungsbüro in Bozen oder in einem konventionierten Reisebüro.
Die korrekte Übermittlung der Fahrgastdaten (Telefonnummer!), sowie der Flugnummer und Flugzeiten für den Hin- und Rückflug unterliegen der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.
Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich jeweils nach den gültigen Preisen im Buchungsportal.
Telefonische Buchungen können aufgrund von möglichen Übermittlungsfehlern nicht angenommen werden.
Der Kunde hat die Buchungsbestätigung bzw. die erteilte Rechnung unverzüglich auf Fehler, Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten zu prüfen und die Tirol Bus GmbH unverzüglich darauf hinzuweisen.
Der Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden.

Vertragsinhalt

Die Reiseleistung des Sammeltransfers ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung.
Tirol Bus GmbH muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke.
Der Preis schließt zwei Koffer und ein Stück Handgepäck pro Erwachsenen ein.

Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zur vereinbarten Zeit.
Bitte achten Sie bei der Buchung darauf, dass Ihre Angaben über Abflugzeiten bzw. Ankunftszeiten mit den entsprechenden Daten auf Ihrem Flugticket sowie auf der Transferbestätigung übereinstimmen - bedenken Sie bitte auch, dass bei Flügen aus Übersee teilweise das Abflugdatum nicht mit dem Ankunftsdatum am Ankunftsflughafen übereinstimmt.

Tirol Bus GmbH richtet sich immer nach den in der Beauftragung gemachten Angaben, und kann für falsch gemachte Angaben nicht haftbar gemacht werden.

Wird statt des Ankunftsdatums das Abreisedatum bekanntgegeben, erlischt der Beförderungsanpruch am Ankunftsdatum, der Transfer muss neu gebucht und bezahlt werden.

Bedingt durch den Sammelverkehr können bei der Abholung am Flughafen bei planmäßiger Landung Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis max. 90 Minuten) nicht ausgeschlossen werden. Verfrühte Landungen oder Verspätungen der ankommenden Flüge können zu längeren Wartezeiten führen.

Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, unverzüglich mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen der Flugnummer sind telefonisch anzuzeigen.

Bei Verspätungen, die dem Reisenden bereits beim Abflug am Startflughafen bekannt sind, entsteht eine Mitwirkungspflicht des Reisenden.
Das Büro in Bozen oder das Notruftelefon ist über die voraussichtliche neue Ankunftszeit am Flughafen zu unterrichten.

Ausnahmesituationen wie Streik, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von Tirol Bus GmbH nicht, oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste im Sammeltransfer obliegt ausschließlich Tirol Bus GmbH. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit, Staupuffer sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

Wählt der Kunde ein gewünschtes Eintreffen am Flughafen, das knapp vor der Abflugzeit liegt, (beim Linienflug in Schengen-Staaten kleiner als 60 Minuten, bei allen anderen kleiner 120 Minuten bzw. kleiner als die Vorgaben der Airline) trägt alleine der Kunde das Risiko des Erreichens des Fluges.

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen an deren Behebung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Reisedokumente

Die Fahrgäste müssen einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, sowie die allenfalls erforderlichen Aufenthalts- und Transitvisa und eventuelle ärztliche Zeugnisse bei der Fahrt mitführen.
Die Fahrgäste müssen außerdem die Regeln normaler Vorsicht und Sorgfalt beachten und die in Zusammenhang mit der Fahrt administrativen und gesetzlichen Anweisungen und Bestimmungen befolgen.
Die Fahrgäste müssen sich selbst im Vorfeld der Fahrt über die erforderlichen Reisedokumente bei der jeweiligen Gemeinde, Quästur, Konsulat, Botschaft informieren und auch die zeitliche Gültigkeit ihrer Reisedokumente kontrollieren.
Die Fahrgäste haften für eventuelle Schäden, die dem Transportunternehmen durch die Nichterfüllung der obenstehenden Verpflichtungen entstehen.
Kopien oder Fotos von Reisedokumenten sind keinesfalls gültig!

Abholung des Kunden

Tirol Bus GmbH informiert den Kunden bei Bestätigung der Buchung über die voraussichtliche Abholzeit. Bei der geplanten Abholzeit wird ein Zeitkorridor von einer Stunde genannt.
Am Vortag der gebuchten Fahrt erhält der Kunde am frühen Abend (16:00 - 18:00 Uhr) ein SMS und eine Mail mit Ihrer genauen Abholzeit.

Sollte der Kunde keine Benachrichtigung erhalten, muss er unverzüglich das Büro oder die Notrufnummer kontaktieren.

Am Abfahrtstag erhält der Kunde 1 Stunde vor Abholung eine weitere Mitteilung mit dem Namen und der Telefonnummer des Fahrers.

Die Festlegung der Abholzeiten obliegt beim Sammeltransfer ausschließlich der Tirol Bus GmbH.
Die Abholung wird immer den externen Einflüssen (Wetter, Straßenverhältnisse, Verkehrsprognosen) entsprechend geplant, um die pünktliche Ankunft am Flughafen und den von der Fluggesellschaft vorgegebenen Check-In-Zeiten sicher einhalten zu können.

Bei Abholungen vom Flughafen muss mit einer Check-out-Zeit von mindestens
20 Minuten bei Handgepäck und
45 Minuten bei Reisegepäck
ab der planmäßigen Landung gerechnet werden.

Auf verfrühte Landungen kann in der Regel nicht reagiert werden.

Gepäck

Zwei Koffer und ein Stück Handgepäck pro Erwachsenen werden ohne Aufpreis befördert.
Bei Übergepäck und Sperrgepäck werden Zuschläge erhoben, da in diesen Fällen meist größere Fahrzeuge eingesetzt werden müssen.

Übergepäck, Fahrräder, Golftaschen, Skigepäck, Taucherausrüstungen, Surfbretter und sonstiges Sperrgepäck müssen bei der Buchung angemeldet werden.

Fahrräder müssen im Karton oder in entsprechenden Gepäcktaschen mit abmontiertem Vorderrad verpackt sein.

Die jeweiligen Zuschläge können in unserem Buchungsportal entnommen werden.

Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung eines angemessenen Aufpreises befördert werden. Die Höhe des Mehrpreises richtet sich nach dem notwendigen Mehraufwand bei der Logistik.

Sollte unangemeldetes Übergepäck aufgrund fehlender Transportmöglichkeiten nicht transportiert werden können, muss dies der Kunde bei der Abholung zurücklassen.

Für Gepäckstücke, deren Inhalt, für Tiere und Artikel jeglicher Art, elektronische Geräte und für diverse Waren und Güter haftet Tirol Bus GmbH nicht.

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sein mit Kofferanhänger oder Namensschild verbindlich gekennzeichnetes Gepäck persönlich dem Fahrer beim Beladen des Fahrzeuges zu übergeben und bei Ankunft die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Gepäckstücke selbst zu überprüfen - für verlorengegangenes, vertauschtes oder vergessenes Gepäck haftet Tirol Bus GmbH nicht.

Transport von kleinen Haustieren

Kleine Hunde, Katzen und andere kleine Haustiere können in einem Transportbehälter (max. 70x30x50 cm.) gegen Aufpreis befördert werden.
Zugelassen ist ein Transportbehälter pro Passagier.
Der Kunde muss die gesetzlich vorgeschriebenen Transportdokumente zum Mitführen von Tieren bei der Fahrt mitführen.
Größere Tiere können nicht transportiert werden.

Verhalten im Fahrzeug

Im Fahrzeug besteht ausdrückliches Rauch- und Alkoholverbot, sowie Gurtpflicht.
Kunden, die sichtlich angetrunken oder betäubt an der Abfahrtsstelle erscheinen, verlieren Ihren Beförderungsanspruch und dürfen nicht in das Fahrzeug einsteigen.

Die Fahrer sind befugt, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von sonstigen Drogen stehende Personen von der Beförderung auszuschließen. Gleiches gilt für Fahrgäste, die aus anderen Gründen die Sicherheit anderer Fahrgäste gefährden oder das Wohlbefinden der Mitreisenden erheblich negativ beeinträchtigen.

Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.
Tirol Bus GmbH hat gegen Kunden einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Auslagen, die für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen erforderlich sind, die Fahrgäste dem Fahrzeug zufügen.


Flugverspätungen oder Verpassen von Anschlussflügen

Für Verspätungen im Flugverkehr oder für das Verpassen von Anschlussflügen kann Tirol Bus GmbH keinerlei Haftung übernehmen. In solchen Fällen ist ausschließlich der Schadensverursacher haftbar zu machen.

Tirol Bus GmbH ist jedoch stets bemüht, die Fahrgäste nach Möglichkeit kostenfrei auf eine spätere Fahrt umzubuchen. Hierzu besteht aber keinerlei Verpflichtung seitens Tirol Bus GmbH.

Stornierungen und Rückerstattungen

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu.

Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Leistungsbeginn erhebt Tirol Bus GmbH 100 % des vereinbarten Preises für den einfachen Transfer. Die Stornierung bzw. die Umbuchung für den Rücktransfer bleiben dabei kostenfrei.

Grundsätzlich lösen Stornierungen eine Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro 30,00 pro Buchung aus.
Für Umbuchungen kann je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr von bis zu Euro 20,00 pro Buchung erhoben werden.

Im Falle des Nichterscheinens vom Fahrgast zum vereinbarten Zeitpunkt (No Show), wird der bereits geleistete Fahrpreis vollständig einbehalten oder der Fahrpreis im vollen Umfang erhoben.

Reservierungsfristen

Reservierungen sollten mindestens 3 Tage vor Reiseantritt angemeldet werden.
Für kurzfristige Anmeldungen können wir nur verbleibende Restplätze zur Verfügung gestellt werden, dabei können eventuell längere Wartezeiten entstehen.


Haftung

Für die Folgen von Verspätungen aufgrund von Verkehrsverdichtungen, Verkehrsunfällen, unvorhergesehenen Straßensperren oder Staus kann Tirol Bus GmbH nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung für die Folgen von Verspätungen infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Ausnahmesituationen wie Streiks oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind von Tirol Bus GmbH nur in begrenztem Masse aufzufangen. Hier müssen auch längere Wartezeiten in Kauf genommen werden.
Fahrgäste, die sich nicht pünktlich an den gebuchten Haltestellen einfinden verlieren Ihren Beförderungsanspruch.

Die eingesetzten Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet und sind ordnungsgemäß gemeldet und versichert.

Tirol Bus GmbH ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.

Sammeltransfer

Mit dem Südtirol Bus verbindet die Tirol Bus GmbH Abflüge und Ankünfte innerhalb einer gewissen Zeitspanne; dementsprechend können für die Fahrgäste zumutbare Wartezeiten am Flughafen entstehen.

Bei der Reservierung erhält jeder Kunde von Tirol Bus GmbH die Abholzeit, welche sich je nach Fahrtroute, Verkehr und Witterungsverhältnissen ändern können, wobei diese Zeitänderungen im Normalfall nicht 15 bis 90 Minuten unter- bzw. überschreiten.

Hat der Fahrer bei der Abholung an der Haltestelle mehr als 10 Minuten Verspätung, muss der Kunde umgehend die Notrufnummer anrufen. So können etwaige Problemstellungen im Interesse des Kunden rechtzeitig abfangen werden.

Private Transfer

Für unsere anspruchsvollen Kunden oder Kunden, die terminlich gebunden sind, empfehlen wir unseren Private Transfer.
Im Gegensatz zum Sammeltransfer mit vorgegebenen Abfahrtszeiten wird der Kunde individuell mit einer Sonderfahrt bedient.
Der Kunde kann nach Belieben 1 bis 78 Personen zum Private-Transfer-Preis buchen.
Auch eventuelle Wartezeiten entfallen.

Allgemeines und Haftungsausschluss

Eine Beförderungs-Auftrags-Annahmepflicht besteht grundsätzlich nicht.
Leistungsumfang und Beförderungspreise können online im Buchungsportal abgerufen werden.

Tirol Bus GmbH übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle des Internetangebotes und der angeschlossenen Datenbanken.
Die Beförderungspreise richten sich grundsätzlich nach dem Buchungsportal.

Datenverarbeitung und Verschwiegenheit

Tirol Bus GmbH darf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten verarbeiten, soweit diese zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die gesammelten Daten nur für betriebliche Abläufe genutzt werden.
Tirol Bus GmbH verpflichtet sich gegenüber den Kunden / Fahrgästen zur Verschwiegenheit.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An der Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

Beschwerden

Alle Mängel in der Vertragsausführung müssen vom Kunden unverzüglich beanstandet werden, damit Tirol Bus GmbH rechtzeitig Abhilfe schaffen kann.
Der Kunde muss ansonsten seine Beschwerde schriftlich mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder PEC-Mail abfassen, das der Tirol Bus GmbH innerhalb von 10 Werktagen nach erbrachter Dienstleistung übermittelt werden muss.

Online-Schlichtung und Gerichtsstand

Als Verbraucher können Sie zur Beilegung von eventuellen Streitigkeiten aus Online-Käufen auf unserer Website, nach einem vorläufigen Kontakt mit uns, auf die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) zurückgreifen, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/  finden (Online-Streitbeilegung gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013).

Für allfällige gerichtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag liegt die ausschließliche Zuständigkeit, unbeschadet des Gerichtsstands für Verbraucher (Wohnsitz des Endverbrauchers), beim Landesgericht Bozen.

 

Tirol Bus GmbH wünscht eine angenehme Reise!